Erkrankung
Nach Infektion mit dem Rötelnvirus zeigen manche der kindlichen Patienten gar keine Symptome bei viele kommt es zu einem fieberhaften Infekt mit dem typischen kleinfleckigem Ausschlag und Lymphknotenschwellung, vor allem im Nacken und gegebenenfalls Gelenksbeschwerden. Das Krankheitsbild als typische Kinderkrankheit ist also eher undramatisch.
Sehr selten tritt eine Hirnhautentzündung als Komplikation auf.
Das große Problem bei den Röteln ist, dass sie, wenn eine Infektion einer Schwangeren bis zur 17. Schwangerschaftswoche erfolgt, häufig (bis 60% in der Frühschwangerschaft) zu schweren Missbildungen des Ungeborenen führen, zur sogenannten „Rötelnembryopathie“. Diese geht mit Taubheit, grauem Star, Herzfehlern und anderen Organdefekten einher und wird als medizinische Begründung für einen Schwangerschaftsabbruch gesehen.
Auch eine Infektion um den Geburtstermin ist für das Neugeborene gefährlich und kann zuMittelohrentzündung, Lungenentzündung und Hirnhautentzündung führen.
Impfempfehlung
Es besteht eine allgemeine Impfempfehlung für die Röteln-Impfung, die Impfung ist für Kinder, als auch für Erwachsene gratis erhältlich und wird in Form der Masern-Mumps-Röteln Impfung verabreicht.
Eine besondere Impfempfehlung besteht für Frauen, die Schwanger werden wollen.
Eine besonders dringende Empfehlung (eigentlich Verpflichtung) besteht für Personen, die sehr leicht Schwangere anstecken könnten, oder Ausgangspunkt einer Epidemie sein könnten, wie z.B. Gesundheitspersonal oder Lehrer.
Impfschema
2 malige Impfung, ab dem 11. Lebensmonat und 4 Wochen danach, eine Nachholimpfung ist aber jederzeit möglich.
Besonderheiten
Aus dem oben gesagten geht hervor, dass die Röteln einerseits eine harmlose Kinderkrankheit sind, andererseits aber jeder Mensch, insbesondere jede Frau, die noch schwanger werden könnte, geimpft sein soll.
Eine Impfung während der Schwangerschaft sollte aus theoretischen Überlegungen heraus nicht gegeben werden. Bei versehentlicher Gabe (z.B. weil die Schwangerschaft zum Impfzeitpunkt noch nicht bekannt war) ist es aber noch nie zu einer Komplikation gekommen und eine Abtreibung aus diesem Grund ist nicht angezeigt.
Ein Ausschlag „wie bei Röteln“ kommt häufiger auch bei anderen Erkrankungen vor. Die Blickdiagnose ist daher immer nur ein Verdacht und muss, wenn man Sicherheit haben möchte durch eine Laboruntersuchung bestätigt werden.