Erkrankung
Durch Tröpfcheninfektion übertragene, extrem ansteckende durch das Bakterium Bordetella pertussis (manchmal auch Bordetella parapertussis oder Bordetella bronchiseptica) und dessen Toxin hervorgerufene Erkrankung mit dem Leitsymptom eines „keuchenden“ Hustens. Damit ist ein typischer „stakkatoartiger“ Husten, mit Vorstrecken der Zunge und hochwürgen eines glasigen Schleims, eventuell Erbrechen bis zum Blauwerden und folgendem ziehenden Einatemgeräusch gemeint.
Die Inkubationszeit beträgt knapp eine bis zwei Wochen.
Das Prodromalstadium (stadium catarrhale) beginnt mit Schnupfen, mäßigem Fieber und zunächst nur uncharakteristischem Husten. Es ist also sehr leicht mit einem banalen, durch Viren hervorgerufenem „respiratorischem Infekt“ zu verwechseln. Oder eigentlich ist das Prodromalstadium des Keuchhustens ehrlich gesagt in der Praxis nicht von einem respiratorischen Infekt zu unterscheiden. Dieses Stadium dauert 1 – 2 Wochen. In dieser Zeit besteht bereits hohe Infektiosität.
Im Anfallsstadium (stadium convulsivum) treten nun die typischen Keuchhustenanfälle, wie oben beschrieben auf. Der Husten wird vor allem durch die Toxine der Bakterien hervorgerufen, die bereits freigesetzt sind, so dass eine antibiotische Therapie in diesem Stadium den Husten nicht verbessert, aber die Ansteckungsfähigkeit verkürzt.
Im Rekonvaleszenzstadium (stadium decrementi) kommt es zu selteneren Anfällen, die aber noch wochen- oder monatelang andauern können.
Insbesondere bei Säuglingen kommt es mitunter zu Atemstillständen, und bei alten Personen zu Hirnblutungen durch die Hustenattacken. In allen Altersgruppen kann es zu Sekundärinfektionen und Lungenversagen kommen. Am gefährdetsten sind aber Säuglinge mit einer Sterblichkeit von ungefähr einem Prozent. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Pertussis noch die häufigste Todesursache bei Kindern unter 14 Jahren.
Durch die Impfung kam es zu einem erfreulichen Rückgang an Infektionen. Immer noch dürften in Österreich jährlich etwa 10.000 Menschen an Keuchhusten erkranken. Bei vielen unerkannten, oder nicht gemeldeten Fällen, sind die bekannten Zahlen aber niedriger.
Impfempfehlung
Dringende Impfempfehlung. Die Keuchhustenimpfung ist auch im Sechsfachimpfstoff ab dem 3. Lebensmonat im Gratiskinderimpfprogramm enthalten.
Da der heutzutage verwendete azelluläre Impfstoff ausgezeichnet verträglich ist, gibt es keinen Grund nicht zu impfen. Dass die meisten gesunden Erwachsenen im mittleren Lebensalter, die sich mit dieser schweren Erkrankung infizieren, daran nicht sterben, ist nur ein schwaches Argument.
Eine Therapie, die die Erkrankung abkürzt ist meist nicht möglich.
Besonders wichtig ist die Impfung möglichst vieler Menschen aber auch, um eine Ansteckung von Säuglingen durch eine hohe Durchimpfungsrate hintan zu halten. („Cocooning“)
Individuell besonders wichtig ist die Impfung für Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere (Impfung ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel) und alte Menschen. Geimpfte Schwangere geben einen Schutz an die Neugeborenen (sogenannter Nestschutz) weiter, der für einige Zeit (bis zur vorgesehenen Impfung des Säuglings) ausreichend ist.
Impfschema
- Erstimpfung
- Impfung nach 4 – 8 Wochen
- Impfung nach 6 – 12 Monaten
- Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr alle 5 Jahre
Die Grundimmunisierung erfolgt in Österreich im 3. Lebensmonat im Rahmen der 6-fach Impfung (gratis), wird im 5. und 12. Lebensmonat durch weitere 6-fach Impfungen (gratis) vervollständigt. Zwischen dem 7. und 9. Lebensjahr wird mit einer 4-fach Impfung (gratis) aufgefrischt, danach Auffrischung alle 10 Jahre (kostenpflichtig) bis zum 60. Lebensjahr. Ab dem 60 Lebensjahr alle 5 Jahre (kostenpflichtig).
Besonderheiten
Eine antibiotische Therapie hat nur sehr früh im Erkrankungsverlauf einen Einfluss auf die Erkrankungsdauer. Nämlich zu einem Zeitpunkt, zu dem man meist noch nicht weiß, dass es sich um Keuchhusten handelt.
Trotzdem wird antibiotisch behandelt, nämlich um die Ansteckungsfähigkeit auf 5 Tage nach Beginn der antibiotischen Therapie zu verkürzen. Diese würde sonst bis drei Wochen nach Beginn des Stadium convulsivum dauern.
Die Erkrankung ist meldepflichtig, eine Isolierung ist bis 5 Tage nach Beginn der antibiotischen Therapie nötig.