Am 20. April 2018 hat die WHO ihre Empfehlungen zur Tollwutimpfung neu definiert.
Die Tollwut ist eine (fast) immer tödlich verlaufende Erkrankung. In Österreich ist derzeit eine Tollwutimpfung nur für besonders exponierte Personen vorgesehen.
Die Tollwut wird in erster Linie durch den Biss von Füchsen, oder Hunden übertragen. Daneben ist aber auch eine Infektion von Fledermäusen (und anderen Wildtieren) möglich.
Während in Westeuropa und auch Österreich die Tollwut bei Füchsen und Hunden als ausgerottet gilt, könnten Fledermäuse infiziert sein. Allerdings hat es bis jetzt in Österreich keinen gesicherten Fall einer Übertragung der Tollwut von Fledermäusen auf den Menschen gegeben. Trotzdem werden Fledermausbisse grundsätzlich als verdächtig eingestuft und Fledermausliebhaber, die sich in entsprechenden Höhlen aufhalten und Fledermausforscher zu den Risikopersonen gerechnet.
Außerhalb Westeuropas ist die Tollwut weit verbreitet, insbesondere in Afrika und Asien. Indien gilt als das gefährdetste Land (35% der Fälle weltweit). 55.000 Menschen sterben jährlich an Tollwut.
Ein Import von Tollwut aus dem benachbarten Ausland (z.B. Balkan) ist jederzeit denkbar z.B. durch illegal importierte Hunde, oder wandernde Wildtiere.
Die Neuerung in den WHO-Empfehlungen betreffen die prä- und postexpositionelle Impfung:
Als Grundimmunisierung sind eine Impfung am Tag 0 und eine zweite Impfung nach 7 bis 28 Tagen ausreichend. Früher wurden 3 Dosen empfohlen.
Wenn bereits ein verdächtiger Kontakt stattgefunden hat (also z.B. Hundebiss) ist ein differenziertes Vorgehen, je nach vorherigem Impfstatus und Art des verdächtigen Kontaktes empfohlen.