Ein Beschluss der WHO vom 11. Juli 2016, dass die Gültigkeitsdauer einer Gelbfieberimpfung von „zehn Jahre“ auf „lebenslang“ anzuheben ist hat zu Unklarheiten in der tatsächlichen Beurteilung geführt.
In einer Publikation „Consensusstatment und Empfehlungen“ vom Jänner 2019 herausgegeben von der Österreichischen Gesellschaft für Vakzinologie in Kooperatin mit der Referenzzentrale für Impfungen des Sozialministeriums, der Österreichieschen Gesellschaft für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin und der Österreicheischen Gesellschaft für Tropenmedizin, Parasitologie und Migrationsmedizin werden die Hintergründe beleuchtet und tatsächliche Empfehlungen gegeben.
Die von den WHO-Empfehlungen scheinbar abweichenden Empfehlungen erklären sich folgendermaßen:
Die WHO Empfehlungen die Gültigkeitsdauer der Gelbfieberimpfung auf lebenslang anzuheben beziehen sich vor allem auf formale Belange und Bewohner von Endemiegebieten.
Für den Individualschutz von Reisenden liegen nicht ausreichende Daten vor, um diese Empfehlungen zu übernehmen.
Folgende sachliche Argument sprechen dafür, für den Individualschutz von Reisenden andere Kriterien anzuwenden:
Die WHO-Empfehlungen betreffen primär Menschen, die in Endemiegebieten leben.
Für die lebenslange Schutzwirkung der Gelbfieberimpfung nach einer einzelnen Impfdosis bei Reisenden aus Nicht-Endemiegebieten liegen keine belastbaren Daten vor.
Gründe die sichere lebenslange Immunität nach nur einer einzigen Gelbfieberimpfung für Reisende in Frage zu stellen sind:
- Bei Bewohnern von Endemiegebieten kommt es durch natürliche Exposition zur Boosterung, die bei Reisenden, die nicht aus Endemiegebieten kommen eben fehlt.
- Eine mögliche Abnahme der Schutzwirkung ist in Studien belegt.
- Impfversager kommen vor.
- Ein Phänomen, das bei allen Lebendimpfstoffen vorkommt
- Durch Unsicherheiten bezüglich korrekter Impfstofflagerung und Applikation
- Die Immunantwort nach Kontakt mit dem YF-Virus benötigt eine T-Zellreaktion. Für diese dürfte die Inkubationszeit von nur drei Tagen zu kurz sein
Für Zweifelsfälle kommt die Anwendung eines Neutralisationstests in Frage.
Die Empfehlungen, die sich aus den angeführten Daten und Überlegungen ergeben sind:
- Eine erneute Impfung nach zehn Jahren ist bei jenen Personen, die diese (bisher) nur aus formalen Gründen erhalten hätten (Einreisebestimmungen in Länder ohne Gelbfieberrisiko, Kreuzfahrten etc.), nicht vorgesehen.
- Bei unklaren Einreisevorschriften (nicht alle Länder haben die WHO-Empfehlung bisher umgesetzt) kann eine erneute Impfung aus formalen Gründen notwendig sein.
- Personen, die bereits eine Gelbfieberimpfung erhalten haben, sollten nach Ablauf von zehn Jahren erneut eine Impfung erhalten, sofern sie eine Reise in ein rezent aktives Endemiegebiet planen.Dies gilt in besonderem Maß für:
- Personen, die zeitgleich mit der zurückliegenden Gelbfieberimpfung eine (andere) Lebendimpfung erhielten.
- Personen, deren erste Gelbfieberimpfung vor dem zweiten Geburtstag erfolgte.
- Frauen, deren erste Gelbfieberimpfung während einer Schwangerschaft erfolgte.
- HIV-Infizierte (Cave CD4+ Zahlen)
- Personen nach hämatologischer Stammzelltransplantation (Impfung erst mindestens 2 Jahre nach dieser Transplantation)
- Personen, die nach der Gelbfieberimpfung eine starke immunsuppressive Therapie erhalten haben und sich wieder in einem immunkompetenten Zustand befinden.
- Personen, die unter geringgradiger Immunsuppression (z.B.: Kortisontherapie) erstmals geimpft wurden.