Einige Infektionskrankheiten können in der Schwangerschaft zu schweren Missbildungen, oder beim Neugeborenen und Säugling zu schweren Erkrankungen führen.
Die meisten dieser Infektionskrankheiten sind aber durch Impfungen verhinderbar. Eine Impfung der Mutter überträgt einen Schutz für einige Zeit auch auf das Neugeborene (sogenannter „Nestschutz“). Auch die Schwangere soll möglichst vor Infektionskrankheiten geschützt sein.
Es gilt aus Gründen der Vorsicht, dass möglichst schon vor der Schwangerschaft geimpft werden soll, was sich auch in der Zulassung der Impfstoffe bemerkbar macht. Allerdings besteht keine reale Gefahr bei Impfungen während der Schwangerschaft. Man vermeidet zwar insbesondere abgeschwächte Lebendimpfstoffe (Masern-Mumps-Röteln) während der Schwangerschaft, eine relevante Gefahr bei versehentlich während der Schwangerschaft verabreichten Impfungen besteht aber nicht. Eine relevante Gefahr bei Nicht-Impfen besteht sehr wohl.
Impfungen bei Kinderwunsch:
- Diphterie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten: Allgemeine Empfehlung und besonders starke Empfehlung, weil Keuchhusten eine sehr gefährliche Erkrankung für Neugeborene ist.
- Masern-Mumps-Röteln: Allgemeine Empfehlung und besonders starke Empfehlung wegen der Gefahr der Schädigung des Embryos durch Röteln. Wegen eines theoretischen Risikos (abgeschwächter Lebendimpfstoff) soll während der Schwangerschaft dieser Impfstoff nicht angewandt werden. Um so wichtiger ist die Impfung vor der Schwangerschaft.
- Varizellen (Windpocken): Windpocken während der Schwangerschaft können zu Schäden am Ungeborenen führen. Der Impfstoff soll während der Schwangerschaft nicht angewandt werden. Um so wichtiger ist die Impfung vor der Schwangerschaft.
- FSME (Zeckenimpfung): Impfung soll vor der Schwangerschaft erfolgen.
- Influenza (Grippe): Impfung soll vor Beginn der Influenza-Saison erfolgen und kann auch während der Schwangerschaft verabreicht werden.
Impfungen während der Schwangerschaft:
Es gibt keine Daten dafür, dass irgend ein heute gebräuchlicher Impfstoff bei Verabreichung während der Schwangerschaft zu einer Schädigungen des Ungeborenen führen würde.
Aus diesem Grund ist bei versehentlich während der Schwangerschaft verabreichten Impfungen keine Angst angebracht und sind keine weiteren Veranlassungen nötig.
Trotzdem gibt es aus theoretischen Überlegungen folgende Empfehlungen:
- Keine Lebendimpfstoffe während der Schwangerschaft (Masern-Mumps-Röteln, Windpocken, Gelbfieber)
- Totimpfstoffe können generell während der Schwangerschaft angewandt werden, als Vorsichtsmaßnahme wird eine Verabreichung erst ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen.
- Keuchhusten: Um einen Schutz des Neugeborenen vor Keuchhusten zu erzielen ist eine Impfung von Schwangeren gegen Keuchhusten ausdrücklich empfohlen. Idealer Weise wird diese Impfung zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche verabreicht. Da die Pertussisimpfung nur als Kombination vorliegt und diese unbedenklich ist, wird mit dem Kombinationsimpfstoff (Diphterie-Tetanus-Pertussis-Polio) geimpft.
- Grippeimpfung: Grippe verläuft bei Schwangeren oft schwer, auch das Neugeborene soll durch Impfung der Mutter geschützt werden, daher wird eine Grippeimpfung dringend im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel empfohlen, kann aber während der ganzen Schwangerschaft gegeben werden. Geimpft wird idealer Weise vor, oder spätestens während der Grippesaison.
- COVID-19: Die Schwangerschaft stellt einen Risikofaktor für einen schweren Verlauf der COVID-19 Erkrankung dar. Daher sollen auch Schwangere entsprechend der generellen COVID-19 Impfempfehlungen geimpft werden.
- RSV (Respiratory Syncytial Virus): Dieses Virus kann bei Neugeborenen und Babys schwere Atemwegserkrankungen, in seltenen Fällen, insbesondere bei entsprechenden Risikofaktoren auch Todesfälle bedingen. Um einen Nestschutz bei Neugeborenen zu erreichen kann die Schwangere ab der 24. Schwangerschaftswoche, bevorzugt von September bis März geimpft werden.
Impfungen während der Stillzeit:
Grundsätzlich sind während der Stillzeit die meisten Impfungen möglich.
Wenn kein ausreichender Impfschutz gegen Masern-Mumps-Röteln, Windpocken besteht, soll die Mutter möglichst bald nach der Geburt geimpft werden.