Gelbfieberimpfungen sind für die Einreise in viele Länder Pflichtimpfungen.
Die Gelbfieberimpfung wird nur dann im internationalen Reiseverkehr anerkannt, wenn sie von einer offiziellen Gelbfieberimpfstelle oder einem autorisierten Arzt ausgestellt wurde.
Diese Bestimmung ist durch die WHO (health care regulations) vorgegeben und wird nationalstaatlich umgesetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz führt eine entsprechende Liste. Die Eintragung in diese Liste garantiert die internationale Anerkennung der ausgestellten Gelbfieberimpfdokumente.
Meine Ordination ist als Gelbfieberimpfstelle anerkannt. Ich bin also dazu berechtigt, die Gelbfieberimpfung und sämtliche damit verbundenen Formalitäten durchzuführen. Diese werden dann international anerkannt.
Als Gründe für diese besonderen Regeln werden genannt:
• Ein Impfnachweis ist an die Einreisebestimmungen vieler Länder gekoppelt, um die Weiterverbreitung von Gelbfieber in Nicht-Endemiegebiete zu vermeiden.
• Es handelt sich um eine potenziell tödliche, nicht ursächlich therapierbare Erkrankung.
• Besondere Empfindlichkeit des Impfstoffes.
• Mögliche seltene, schwere Nebenwirkungen.
Obwohl natürlich jeder Arzt immer dazu verpflichtet ist, über die Maßnahmen die er setzt informiert zu sein, wird mit der Aufnahme in diese Liste vorausgesetzt, dass der eingetragene Arzt mit der Gelbfieberimpfung besonders vertraut ist und sich besonders genau an die notwendigen Vorgaben hält.