Vorige Woche wurden in Wien vom nationalen Impfgremium Empfehlungen zur Grippeimpfung für die Saison 2018/2019 herausgegeben.
Diese beinhalten auszugsweise folgende Empfehlungen und Erläuterungen:
Die Influenza-Impfung ist grundsätzlich für alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen. Insbesondere für Ältere, chronisch Kranke, Personengruppen mit anderen Risikofaktoren und Personal im Gesundheitswesen.
Darüber hinaus ist die Grippeimpfung Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen besonders zu empfehlen.
Zur Verfügung stehen Impfstoffe die 3 oder 4 der von WHO und EMA für die jeweilige Saison empfohlene Infuenzavirus-Impfstämme enthalten.
Die sogenannten tetravalenten Impfstoffe haben den Vorteil, eine breitere Abdeckung der möglichen zirkulierenden Influenzavirus-Stämme zu erreichen und sind daher im Allgemeinen zu bevorzugen.
Allerdings ist nur ein trivalenter Impfstoff (Fluad®) adjuviert. Adjuvierte Impfstoffe sind dazu in der Lage bei manchen Personengruppen, insbesondere über 65 jährigen und Risikopersonen mit schweren chronischen Erkrankungen und Immunsupprimierten eine stärkere Immunantwort hervorzurufen. Dieser Impfstoff enthält aber neben den beiden A-Stämmen nur einen B-Stamm und deckt daher den zweiten B-Stamm (Yamagata) nicht ab.
Bei Älteren Personen darf davon ausgegangen werden, dass sie eher schon eine Immunität gegen diese Stämme aufweisen. Daher hat sich das Nationale Impfgremium in Wien zu einer etwas komplizierten Empfehlung entschlossen.
Zuerst die einfache Empfehlung für Erwachsene bis zum vollendeten 65. Lebensjahr:
Für Erwachsene ist eine jährliche Impfung mit einem tetravalenten Impfstoff empfohlen. Dieser deckt beide zirkulierenden A- und beide B-Stämme ab.
Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr:
Seniorinnen und Senioren sollten bevorzugt mit einem adjuvierten Impfstoff geimpft werden. Dieser Impfstoff hat den Vorteil, dass er in dieser Altersgruppe höhere Antikörperspiegel induziert.
Ist jedoch aufgrund der epidemiologischen Daten (z.B. durch DINÖ Wien) mit einem intensiven Auftreten des nicht enthaltenen Influenza B-Stammes (Yamagata) zu rechnen, wird ergänzend zum trivalenten Impfstoff nach einem Mindestabstand von 4 Wochen oder von vornherein eine Impfung mit dem tetravalenten Impfstoff empfohlen.
Also: Ohne besondere Situation ist zunächst mit dem adjuvierten trivalenten Impfstoff zu impfen. Ergibt sich dann im Rahmen der Epidemie das Auftreten von vielen durch den Stamm Yamagata hervorgerufene Erkrankungen, ist in einem Mindestabstand von 4 Wochen mit dem tetravalenten Impfstoff nachzuimpfen.
Wird die Impfung erst nachdem wir Kenntnis von vielen Yamagata-Infektionen haben, durchgeführt, wird gleich mit dem tetravalenten (nicht adjuvierten) Impfstoff geimpft.
Risikopersonen: schwer chronisch Kranke, Immunsupprimierte:
Bei Personen aus dieser Gruppe wird die Kombination eines adjuvierten Impfstoffes mit zusätzlich einem nicht adjuvierten Impfstoff im Abstand von 4 Wochen empfohlen.
Kinder und Jugendliche:
Grundsätzlich sollen Kinder ab dem 6. Lebensmonat gegen Grippe geimpft werden.
Bei der erstmaligen oder 2. Impfung von Kindern bis zum vollendeten 8. bzw. 9. Lebensjahr sollen 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben werden.
Bei älteren Kindern und bereits mehrfach geimpften, reicht eine einzig Impfung.
Neben den Erwachsenenimpfstoffen, die auch für Kinder zugelassen sind, steht für 2 bis 18 jährige auch ein tetravalenter Lebendimpfstoff zur Verfügung, der nasal verabreicht wird. Für diesen Lebendimpstoff sind aber Kontraindikationen zu beachten (schwere Immunschwäche/Immunsuppression, Langzeitaspirintherapie)